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Ammoniumthiocyanat
Ammoniumrhodanid (veraltet, ungebräuchlich)
ammonium thiocyanate (engl.)
sulfocyanure d'ammonium (frz., veraltet)
thiocyanate d'ammonium (frz.)

NH4+ [S-C≡N]-
Bruttoformel nach dem Hill'schen System: CH4N2S

Stoffdaten ("Steckbrief")
Strukturformel Strukturformel
Farbe farblos
Schmelztemperatur 149 °C
Aggregatzustand bei 25 °C (298 K) fest
Dichte bei 25 °C 1,3 g/cm3

Wikipedia-Link

Weitere Information

Atommasse

Atomanzahl Element Atommasse Massenanteil des Elements Massenanteil in Prozent
1 Kohlenstoff 12,01 u 12,01 u 15,78 %
4 Wasserstoff 1,01 u 4,03 u 5,30 %
2 Stickstoff 14,01 u 28,01 u 36,80 %
1 Schwefel 32,06 u 32,06 u 42,12 %
Summe 76,12 u  

Gefahrstoffkennzeichnung

Signalwort: ACHTUNG
Gefährlicher Stoff
Gefahrenpiktogramm »Ausrufezeichensymbol« - GHS07Gefahrenpiktogramm »Umwelt« - GHS09
H-Sätze: 302-312-332-410
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

EUH-Sätze: 032
EUH032: Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.

P-Sätze: 273-280
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.

Hinweise und Empfehlungen für die Schule


Gefahrstoff: Gesundheitsschädlich

Umgang/Beschaffung:
Nur in den jeweils erforderlichen Mengen beschaffen.

Experimentieren:
Lehrerexperimente:
Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig.
Schülerexperimente:
Der Umgang ist nur gestattet, wenn es zur Erreichung der Unterrichtsziele unvermeidbar ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 4. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufbewahrung/Lagerung:
In Sammlungsräumen:
Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:
Unter Verschluss.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch sind nach Möglichkeit zu verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.

Spezielles:
Entsorgung: Link  Sammelgefäß 4.

Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.

CAS-Nr.: 1762-95-4
EG-Nr. 217-175-6