Cyclobutan
cyclobutane (engl., frz.)
Tetramethylen (veraltet, ungebräuchlich)
.CH
2-CH
2-CH
2-C.H
2Bruttoformel nach dem Hill'schen System: C
4H
8
3D-Darstellung| Stoffdaten ("Steckbrief") |
| Strukturformel | |
| Farbe | farblos |
| Schmelztemperatur | -90 °C |
| Siedetemperatur | 12 °C |
| Aggregatzustand bei 25 °C (298 K) | gasförmig |
| Dichte bei 0 °C | 0,703 g/cm3 |
Atom- anzahl |
Element |
Atom- masse |
Massen- anteil des Elements |
Massen- anteil in Prozent |
| 4 | Kohlenstoff | 12,01 u | 48,04 u | 85,63 % |
| 8 | Wasserstoff | 1,01 u | 8,06 u | 14,37 % |
| Summe |
56,11 u | |

Gefahrstoffkennzeichnung
Gefahrstoff
R-Sätze: 11 R 11: Leichtentzündlich.
S-Sätze: 9-16-29-33 S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Hinweise und Empfehlungen für die Schule
Gefahrstoff: Leichtentzündlich
Umgang/Beschaffung:
Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.
Experimentieren:
Lehrerexperimente und Schülerexperimente bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.
Aufbewahrung/Lagerung:
In Sammlungsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
In Unterrichtsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen (Schwerkraftentlüftung nach außen oder Absauggebläse, z.B. nach DIN 12925, Teil 1).
Höchstmenge brennbarer Flüssigkeiten je Raum 20 Liter.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
