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Suchbegriff: Cyclohexan

Cyclohexan

cyclohexane (engl.)
cyclohéxane (frz.)
Hexahydrobenzol
Hexamethylen (veraltet, ungebräuchlich)
hexaméthylène (frz.)
.CH2-CH2-CH2-CH2-CH2-C.H2

Bruttoformel nach dem Hill'schen System: C6H12
Stoffdaten ("Steckbrief")
Strukturformel Strukturformel
Farbe farblos
Geruch nach Petroleum
Schmelztemperatur 6,6 °C
Siedetemperatur 80,8 °C
Aggregatzustand bei 25 °C (298 K) flüssig
Dichte bei 25 °C 0,779 g/cm3
Molare Standardbildungsenthalpie -156 kJ/mol

Sessel-Wanne-Modell des Cyclohexans
Sessel-Wanne-Modell des Cyclohexans

 
Atom-
anzahl
 
 
Element
 
Atom-
masse
Massen-
anteil des
Elements
Massen-
anteil
in Prozent
612,01 u72,06 u85,63 %
121,01 u12,10 u14,37 %
Summe 84,16 u 

Gefahrstoffkennzeichnung


Umweltgefährlich
FXnN
R-Sätze: 11-38-50/53-65-67
R 11: Leichtentzündlich.
R 38: Reizt die Haut.
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

S-Sätze: 2-9-16-33-60-61-62
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S 60: Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S 61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
S 62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Hinweise und Empfehlungen für die Schule


Gefahrstoff: Gesundheitsschädlich - Leichtentzündlich - Umweltgefährlich

Umgang/Beschaffung:
Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.

Experimentieren:
Lehrerexperimente:
Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig.
Schülerexperimente:
Der Umgang ist nur gestattet, wenn es zur Erreichung der Unterrichtsziele unvermeidbar ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufbewahrung/Lagerung:
In Sammlungsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
In Unterrichtsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen (Schwerkraftentlüftung nach außen oder Absauggebläse, z.B. nach DIN 12925, Teil 1).
Höchstmenge brennbarer Flüssigkeiten je Raum 20 Liter.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Flaschen für den Handgebrauch dürfen maximal 1 Liter Fassungsvermögen besitzen.

Spezielles:
Trockenmittel: Natrium, Molekularsieb 4 Å
Entsorgung: Link Sammelgefäß 1.
CAS-Nr.: 110-82-7
EG-Nr. 203-806-2
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Hilfe: Von der Linearformel zur Strukturformel     Information: CAS-Nummer
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Programmierung: Sebastian Petry
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