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Suchbegriff: Cyclopentan

Cyclopentan

cyclopentane (engl., frz.)
Pentamethylen (veraltet, ungebräuchlich)
.CH2-CH2-CH2-CH2-C.H2

Bruttoformel nach dem Hill'schen System: C5H10
Stoffdaten ("Steckbrief")
Strukturformel Strukturformel
Farbe farblos
Schmelztemperatur -94 °C
Siedetemperatur 49 °C
Aggregatzustand bei 25 °C (298 K) flüssig
Dichte bei 25 °C 0,746 g/cm3

 
Atom-
anzahl
 
 
Element
 
Atom-
masse
Massen-
anteil des
Elements
Massen-
anteil
in Prozent
512,01 u60,05 u85,63 %
101,01 u10,08 u14,37 %
Summe 70,13 u 

Gefahrstoffkennzeichnung


Gefahrstoff
F
R-Sätze: 11-52/53
R 11: Leichtentzündlich.
R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

S-Sätze: 2-9-16-29-33-61
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 9: Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 33: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
S 61: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

Hinweise und Empfehlungen für die Schule


Gefahrstoff: Leichtentzündlich

Umgang/Beschaffung:
Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.

Experimentieren:
Lehrerexperimente und Schülerexperimente bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufbewahrung/Lagerung:
In Sammlungsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
In Unterrichtsräumen:
Unter Verschluss im belüfteten Schrank.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen (Schwerkraftentlüftung nach außen oder Absauggebläse, z.B. nach DIN 12925, Teil 1).
Höchstmenge brennbarer Flüssigkeiten je Raum 20 Liter.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Flaschen für den Handgebrauch dürfen maximal 1 Liter Fassungsvermögen besitzen.
CAS-Nr.: 287-92-3
EG-Nr. 206-016-6
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Hilfe: Von der Linearformel zur Strukturformel     Information: CAS-Nummer
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Programmierung: Sebastian Petry
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