Gefahrstoff: Krebs erzeugend (Umgang ausnahmsweise erlaubt)
Umgang/Beschaffung: Umgang mit diesem Stoff nur ausnahmsweise erlaubt.
Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden!
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko möglich!
Die Ersatzstoffprüfung solte sehr ernst genommen werden.Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.
Experimentieren: Lehrerexperimente:Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Für werdende oder stillende Mütter ist der Umgang mit diesem Stoff nur erlaubt, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Exposition ausgeschlossen ist.
Schülerexperimente:Nicht möglich.
Aufbewahrung/Lagerung: Diebstahlsicher im belüfteten Giftschrank, nicht jedoch in Unterrichtsräumen oder auf Fluren.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Sorgfältig darauf achten, dass sich Schüler von diesem Stoff nichts aneignen können.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Spezielles: Bei vorsichtiger Handhabung in Form atembarer Stäube/Aerosole in der Schule nicht auftretend.
Entsorgung:
Sammelgefäß 4.
Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.