Gefahrstoff: Lebensgefahr - Umweltgefährlich
Umgang/Beschaffung: Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Die Ersatzstoffprüfung sollte sehr ernst genommen werden.Experimentieren: Lehrerexperimente:Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Für werdende oder stillende Mütter ist der Umgang mit diesem Stoff nur erlaubt, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Exposition ausgeschlossen ist bzw. die Auslöseschwelle nicht erreicht wird.
Schülerexperimente:An allgemeinbildenden Schulen nicht möglich.
Aufbewahrung/Lagerung: Diebstahlsicher im Giftschrank, nicht jedoch in Unterrichtsräumen oder auf Fluren.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Sorgfältig darauf achten, dass sich Schüler von diesem Stoff nichts aneignen können.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Spezielles: Versuche mit offenem Quecksilber und sehr giftigen oder giftigen Quecksilberverbindungen dürfen an allgemein bildenden Schulen nur von Lehrerinnen und Lehrern als Demonstrationsversuche durchgeführt werden. Auch hier dürfen die Auslöseschwellen bzw. Grenzwertkonzentrationen nicht überschritten werden.
Es wird aber empfohlen, Versuche mit diesen Stoffen nicht mehr durchzuführen.
Ersatzstoff-Prüfung besonders wichtig.
Entsorgung:
Sammelgefäß 6.
Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.